In diesem Jahr wird der Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes nicht mehr beschlossen.
Auf Anfrage von Golem.de teilte die SPD-Fraktion mit, dass der im September 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf am 18. Januar 2024 in erster Lesung vom Bundestag beraten werden solle. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2024 sei daher nicht mehr zu rechnen.
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