Der Rat für deutsche Rechtschreibung besteht seit dem Jahr 2004. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.
Beim Arbeitgeber sehe ich 0 Probleme.
Darum geht es mir auch nicht. Sondern darum, dass es die Verpflichtung zum Gender (“Zwang”) eben doch gab bzw. gibt.