Dem Gesetz zufolge sollen Pakete ab 20 Kilo im Regelfall von zwei Menschen ausgeliefert werden – es sei denn, es gibt geeignete technische Hilfsmittel, dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung erlaubt. Was genau diese technischen Hilfsmittel sind, soll das Bundesarbeitsministerium noch bis Jahresende festlegen. Eine einfache Sackkarre soll es nach Aussage von SPD- und Grünen-Politikern nicht sein.
Gut, bis jetzt war da AFAIK die Grenze bei 30kg, darunter musste das ein einzelner schleppen, ohne “technische Hilfsmittel”.
Gut, bis jetzt war da AFAIK die Grenze bei 30kg, darunter musste das ein einzelner schleppen, ohne “technische Hilfsmittel”.
Ja das ist über die EU-Rechtsprechung zu uns gekommen. In Dänemark gibt es das schon länger.