Zum Kontext: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen von CDU, AFD und SPD beschlossen, dass das rote Dreieck als Terrorpropaganda gewertet und zu den verfassungsfeindlichen Symbolen gezählt werden soll. Die Landesregierung soll entsprechend auf die Bundesregierung einwirken.
die hamas verwendet ein rotes dreieck als symbol. Es hat nichts mit der Fahne des VVN-BdA zu tun und ich halte diesen Pfosten deswegen für geschmacklosen dreck.
ich stör mich nicht daran, dass in dem Pfosten gesagt wird, dass das die Einstufung eines roten Dreieck als verfassungsfeindliches Symbol schwachsinn wäre.
Dir ist schon klar, dass es wenn es verboten wird, genauso den VVN-BdA, wie auch die NS-Mahnmäler trifft? Buddhisten in Deutschland dürfen schließlich auch nicht mit Hakenkreuzen herumlaufen, obwohl das Symbol in diesem Kontext keinen NS Bezug hat.
Und bei der AfD bin ich mir absolut sicher, dass sie genau das mitbezwecken, und bei der sehr rassistischen Berliner CDU wird es zumindest Teile der Partei geben, die sich über diesen Doppelschlag freuen.
Die Flagge des VVN-BdA wäre vermutlich nicht betroffen, ich halte ein rotes dreieck ansonsten sowieso für zu generisch um ähnlich behandelt zu werden wie das Hakenkreuz.
Die Geschmacklosigkeit deines Pfostens ist es zu implizieren, dass es um das Verbot des Symbols einer Antifaschistischen Organisation geht und nicht um die verdammte Hamas, nichtmals in deinem Kommentar mit angeblichem Kontext gehst du darauf ein.
Die Flagge des VVN-BdA wäre vermutlich nicht betroffen,
Ehm doch? Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in Art 3 GG. Wenn man ein Symbol als Verfassungsfeindlich deklariert, dann greift das für jede Verwendung die nicht unter die Ausnahme aus § 86 StGB fällt:
(4) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Verwendung als Symbol einer Organisation fällt definitiv darunter. Als Mahnmal ist es damit ebenfalls nicht mehr geeignet, weil es in diesem Kontext als Symbol selbst wirken soll, und nicht nur der bloßen Berichterstattung über Geschichte oder Zeitgeschehen dient. Selbst zur Frage der Kunst, wird das in Deutschland restriktiv ausgelegt. So sind z.B. in Videospielen in Deutschland weiter keine Hakenkreuze zu finden. Auch nicht auf den Uniformen der “Nazizombies” in Call of Duty.
Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wirkt nun ein rotes Dreieck, das zum Beispiel kommunistische KZ-Überlebende bei einem Gedenkmarsch tragen, urplötzlich wie ein Bekenntnis zur Hamas? Nein, würden die Staatsanwaltschaften wahrscheinlich recht schnell erkennen. Und das heißt: Nein, hier ist weiterhin nichts strafbar.
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem “eindeutig verbotenem” Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem “weichen” Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass “ihr” Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.
Begründet wird es damit, dass es ein Symbol der Hamas sei, weil es vermehrt als Symbol des Widerstanded bei propalästinensischen Demos verwendet wird. Es wird behauptet dies sei Hamas-Propaganda, weil die Hamas es in Videos verwendet hat.
Zum Kontext: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen von CDU, AFD und SPD beschlossen, dass das rote Dreieck als Terrorpropaganda gewertet und zu den verfassungsfeindlichen Symbolen gezählt werden soll. Die Landesregierung soll entsprechend auf die Bundesregierung einwirken.
Das Rote Dreieck ist in Deutschland seit der Zeit des Nationalsozialismus ein Symbol des politischen Widerstandes gegen Faschismus und das Symbol des VVN-BdA Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und prangt auf NS-Mahnmälern wie etwa in Bernau
Und was genau ist die Begründung für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit*?
* Autokorrektur ist Schuld an allen Schreibfehlern
Die Hamas nutzt ein ähnliches Symbol: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/hamas-terror-berlin-rote-dreiecke-antisemitismus-100.html
Danke, hab ich bestimmst schonmal gesehen, aber war mir nicht bewusst.
die hamas verwendet ein rotes dreieck als symbol. Es hat nichts mit der Fahne des VVN-BdA zu tun und ich halte diesen Pfosten deswegen für geschmacklosen dreck.
Der VVN-BdA scheint die Auffassung aus dem Maimai zu teilen: https://vvn-bda.de/wider-die-geschichtsvergessene-umdeutung-des-roten-winkels/
ich stör mich nicht daran, dass in dem Pfosten gesagt wird, dass das die Einstufung eines roten Dreieck als verfassungsfeindliches Symbol schwachsinn wäre.
Du hast Recht, die Darstellung in der Beschreibung ist manipulativ.
Dir ist schon klar, dass es wenn es verboten wird, genauso den VVN-BdA, wie auch die NS-Mahnmäler trifft? Buddhisten in Deutschland dürfen schließlich auch nicht mit Hakenkreuzen herumlaufen, obwohl das Symbol in diesem Kontext keinen NS Bezug hat.
Und bei der AfD bin ich mir absolut sicher, dass sie genau das mitbezwecken, und bei der sehr rassistischen Berliner CDU wird es zumindest Teile der Partei geben, die sich über diesen Doppelschlag freuen.
Die Flagge des VVN-BdA wäre vermutlich nicht betroffen, ich halte ein rotes dreieck ansonsten sowieso für zu generisch um ähnlich behandelt zu werden wie das Hakenkreuz.
Die Geschmacklosigkeit deines Pfostens ist es zu implizieren, dass es um das Verbot des Symbols einer Antifaschistischen Organisation geht und nicht um die verdammte Hamas, nichtmals in deinem Kommentar mit angeblichem Kontext gehst du darauf ein.
Ehm doch? Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in Art 3 GG. Wenn man ein Symbol als Verfassungsfeindlich deklariert, dann greift das für jede Verwendung die nicht unter die Ausnahme aus § 86 StGB fällt:
(4) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Verwendung als Symbol einer Organisation fällt definitiv darunter. Als Mahnmal ist es damit ebenfalls nicht mehr geeignet, weil es in diesem Kontext als Symbol selbst wirken soll, und nicht nur der bloßen Berichterstattung über Geschichte oder Zeitgeschehen dient. Selbst zur Frage der Kunst, wird das in Deutschland restriktiv ausgelegt. So sind z.B. in Videospielen in Deutschland weiter keine Hakenkreuze zu finden. Auch nicht auf den Uniformen der “Nazizombies” in Call of Duty.
Dazu kommt dann noch die Geschichte, wie Berlin versucht hat den VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, weil er im Verfassungsschutzbericht Bayern erwähnt wurde. https://taz.de/VVN-BdA-wieder-voll-gemeinnuetzig/!5768978/
Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem “eindeutig verbotenem” Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem “weichen” Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass “ihr” Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.
diskutier ruhig weiter alles, ausser wie du die hamas mit antifaschistischem Widerstand gleichsetzt.
schönen Abend noch.
Die Gleichsetzung nimmst du vor, indem du das Verbot antifaschistischer Symbole unterstützt.
Ok, ich fütter den Troll ein letztes mal.
was bringt dich auf die Idee ich würde so ein Verbot unterstützen?
Meintest du verfassungsfeindlich?
Begründet wird es damit, dass es ein Symbol der Hamas sei, weil es vermehrt als Symbol des Widerstanded bei propalästinensischen Demos verwendet wird. Es wird behauptet dies sei Hamas-Propaganda, weil die Hamas es in Videos verwendet hat.
Achja, Krise instrumentalisieren