Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.
Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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Das muss halt die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat beantragen (§ 43 BVerfGG). Von Scholz dem Verschwundenem und seiner SPD ist da ja eher nichts zu erwarten. Die Hoffnung stammt diesmal aus der CDU, so bitter das auch sein mag.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-abgeordneter-marco-wanderwitz-will-verbotsantrag-im-bundestag-einbringen-a-d7b77d66-b9ac-4226-8105-2747e19003c3