Die Datenschutzorganisation noyb erhebt schwere Vorwürfe gegen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Bei der Prüfung des Pur-Abo-Modells des SPIEGEL sei die Behörde voreingenommen vorgegangen und habe dem Hamburger Medienhaus preisgünstige Rechtsberatung gegeben. Nun landet die Sache vor Gericht.
Es gab mal (vielleicht immer noch) Blendle, wo man unkompliziert einzelne Artikel diverser Angebote (z. B. Spiegel) lesen konnte. Wenn man mit den summierten Einzelpreisen der Artikel einer Ausgabe über den Ausgabenpreis gekommen ist, hatte man dann Zugriff auf die ganze Ausgabe.
Hab ich gerne genutzt, bis die irgendeine blöde Änderung an der App vorgenommen hatten, die sie quasi unbrauchbar machte (weiß schon nicht mehr was das war).