Das Karlsruher Amtsgericht hat drei Sozialarbeiter des KSC-Fanprojekts zu Geldstrafen verurteilt. Nach einem Pyro-Eklat hatten sie sich geweigert, als Zeugen auszusagen.
In den bisher verhandelten Fällen wurden die Angeklagten alle zu Freiheitsstrafen verurteilt - zwischen neun Monaten auf Bewährung und einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Das führte bundesweit in deutschen Stadien zu Protestplakaten in der Fanszene.
Was wird da kritisiert? Die Höhe der Strafe? Die Verurteilung an sich?
Nach schwerer Körperverletzung die zu verteidigen würde mich das schon interessieren.
Wie muss ich mir Sozialarbeiter beim Fußball vorstellen? Die das Vertrauen “der Fans” brauchen?
Sozialarbeit habe ich bisher nicht direkt in Bezug zu Fußball gesehen.
Ein Verweigerungsrecht zuzulassen scheint mir den Rechtsstaat auszuhöhlen. Denn dann entscheidet nicht mehr ein Richter sondern die Einzelperson wann man verweigert.
Zum Schutz von Opfern kann ich das gut verstehen und nachvollziehen. Aber darum geht es hier ja nicht. Sondern um Gruppenaktivitäten und Täter.
Interessant ist diese Frage auch wenn man es mit anderem Verweigerungsrecht vergleicht.
Wie muss ich mir Sozialarbeiter beim Fußball vorstellen? Die das Vertrauen “der Fans” brauchen? Sozialarbeit habe ich bisher nicht direkt in Bezug zu Fußball gesehen.
Ich nehme an(!), dass bei den großen Vereinen die Fanprojekt-Mitarbeiter in Vollzeit bei den jeweiligen Vereinen angestellt sind, aber bei kleineren Vereinen ist das nicht unüblich. In einem mir bekannten Verein aus der zweiten Liga ist das auch so und der Träger des Fanprojekts ist auch da eben extern. In diesem Fall der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband.
Wenn man mit Fußballvereinen mal auswärts mitfährt, sieht man, dass Sozialarbeit notwendig ist. Sei es, weil das halt auch ein bisschen aussieht wie “Jugendtreff macht Auswärtsfahrt (nur eben nicht als Ferienfreizeit in den Freizeitpark oder Zoo, sondern eben zum Fußball)” aber halt weil beim Fußball auch einfach alles zusammenkommt (Politik, Heranwachsende, die ihre Grenzen austesten, Gruppendynamiken).
Was wird da kritisiert? Die Höhe der Strafe? Die Verurteilung an sich?
Nach schwerer Körperverletzung die zu verteidigen würde mich das schon interessieren.
Wie muss ich mir Sozialarbeiter beim Fußball vorstellen? Die das Vertrauen “der Fans” brauchen?
Sozialarbeit habe ich bisher nicht direkt in Bezug zu Fußball gesehen.
Ein Verweigerungsrecht zuzulassen scheint mir den Rechtsstaat auszuhöhlen. Denn dann entscheidet nicht mehr ein Richter sondern die Einzelperson wann man verweigert.
Zum Schutz von Opfern kann ich das gut verstehen und nachvollziehen. Aber darum geht es hier ja nicht. Sondern um Gruppenaktivitäten und Täter.
Interessant ist diese Frage auch wenn man es mit anderem Verweigerungsrecht vergleicht.
Ich nehme an(!), dass bei den großen Vereinen die Fanprojekt-Mitarbeiter in Vollzeit bei den jeweiligen Vereinen angestellt sind, aber bei kleineren Vereinen ist das nicht unüblich. In einem mir bekannten Verein aus der zweiten Liga ist das auch so und der Träger des Fanprojekts ist auch da eben extern. In diesem Fall der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband.
Wenn man mit Fußballvereinen mal auswärts mitfährt, sieht man, dass Sozialarbeit notwendig ist. Sei es, weil das halt auch ein bisschen aussieht wie “Jugendtreff macht Auswärtsfahrt (nur eben nicht als Ferienfreizeit in den Freizeitpark oder Zoo, sondern eben zum Fußball)” aber halt weil beim Fußball auch einfach alles zusammenkommt (Politik, Heranwachsende, die ihre Grenzen austesten, Gruppendynamiken).
Das KSC-Fanprojekt hat da auch einen kleinen historischen Abriss zu.
Und eine Aufgabenbeschreibung
Danke für die Infos und Verweise.