• baleanar@discuss.tchncs.de
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    3 days ago

    Die Kirchen haben sich den Zugang zu den Schulen gesetzlich absichern lassen. Im Grundgesetz ist der Religionsunterricht als einziges Lehrfach explizit ausgewiesen.

    Solche Scheiße sollte aus dem Grundgesetz gestrichen worden. Ich glaube es gibt andere Bezüge zu Religion und Gott die im Grundgesetz keinen Platz haben sollten. Und 12a das sagt nur Männer zur Wehrpflicht gezwungen werden können ist eine Schande.

    • barsoap@lemm.ee
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      3 days ago

      Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

      Ländern steht es absolut frei nur bekenntnisfreie Schulen zu haben. Der Bund ist weder für Religion noch Bildung zuständig du bellst da den falschen Baum an.

      Was du dir angucken willst sind Staatskirchenverträge.

        • barsoap@lemm.ee
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          2 days ago

          Bei der Anstellung von katholischen Religionslehrern findet Verständigung zwischen dem Bischof und der Landesregierung statt.

          Lehrer, die wegen ihrer Lehre oder sittlichen Führung vom Bischof zur weiteren Erteilung des Religionsunterrichtes für ungeeignet erklärt worden sind, dürfen, solange dies Hindernis besteht, nicht als Religionslehrer verwendet werden.

          Der Katholischen Kirche wird nicht Gewalt über den Beamtenstatus gegeben, das wär ja noch schöner, und auch nicht die Möglichkeit angestellte Lehrer zu feuern. Sie können sagen dass diese Person nicht mehr katholischen Religionsunterricht machen kann. Hat eher was mit Markenrecht zu tun.

          Dieses “ggf.” ist so typisch katholisch ich glaub’s nicht mehr. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun aber tun wir mal so als ob es staatlicherseits disziplinarrechtliche Folgen geben würde wenn man Atheist wird oder sich scheiden lässt.

          Das Reichskonkordat ist nur insofern noch gültig dass Länder und Heiliger Stuhl Verträge haben die das Ding übernehmen.