Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG
Genau das ist mein Punkt. Was soll dem Scholz jetzt die Wahlversprechen abkaufen, wenn er ein damals so klares Wahlversprechen ohne Stellungnahme zurückgenommen hat.
Allerdings hatte er im Wahlkampf einem Restaurantbetreiber hoch und heilig versprochen, dass sie bleibt.
Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG
Ich nicht, Olol Scholz muss das. Ändert nichts an der Tatsache, dass er es fest versprochen und bisher nicht begründet hat.
Genau das ist mein Punkt. Was soll dem Scholz jetzt die Wahlversprechen abkaufen, wenn er ein damals so klares Wahlversprechen ohne Stellungnahme zurückgenommen hat.
Hier das Versprechen: https://youtu.be/JChpA2SYd3w