Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine “völlig verwirrende Beschilderung” verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.
Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: “Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen”. Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.
Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Ich hoffe das das nur ein beispieltext ist. Bitte sag mir nicht, dass diese fahrlässige Tötung ernsthaft so leicht bestraft wurde.
20 sekunden rot und mit 65kmh (aufm tacho stand also definitiv 70kmh) ein kind erfassen und mit so leichter strafe auchnoch am ende fahren zu dürfen…
https://louisa-unvergessen.de/
edit: und die Zusammenfassung von @Flipper@feddit.org enthält noch nicht mal das Schlimmste, der Täter hat vor Gericht argumentiert er sei deswegen gefahren, weil, Achtung, “die Ampel vor seinem geistigen Auge grün war” oder so ähnlich. Und irgendwie wurde darauf gar nicht eingegangen, dass dieser Mensch einfach völlig frei raus zugibt zum Fahren eines Autos mental gar nicht in der Lage zu sein.
Wo sonst gibt es sowas? Dürfte ein Pilot nach kurzer Pause weiterfliegen, wenn er nach einer Bruchlandung sagt vor seinem geistigen Auge war da eine Landebahn? Jemand der eine Müllpresse bedient und nach einem Unfall sagt vor seinem geistigen Auge war da niemand zwischen den Stempeln?
Scheiße. Traurig zu sehen wie sich der Unfallverursacher da verhält.