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    5 days ago

    Art 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Da muss man sich aus meiner Sicht schon anstrengen, um dass so auszulegen, dass man massenhaft Menschen ersaufen lässt.

    Ich gebe dir Recht, dass es am Ende Auslegungssache ist, und eine AfD Argumente finden wird, warum man es so wie sie auslegen kann. Ich sehe auch bei vielen Auslegungen durch das BVerfG Unstimmigkeiten, zum Beispiel die Kriminalisierung von BTM-Besitz vs. Legale Herstellung, Verkauf und Besitz von beliebigen Mengen Alkohol und Tabak ist aus meiner Sicht nicht mit Art. 3 GG vereinbar. Das BVerfG meinte in seinem Urteil 1997, dass das klar ginge, weil man Alkohol ja auch ohne Ziel sich zu berauschen trinken könne, und Tabak keine Rauschwirkung hätte… Beides ist aus meiner Sicht Quatsch.

    Um darüber sinnvoll reden zu können, muss man diese Artikel vom Prinzip/ groben Inhalt erstmal kennen. Das ist dann auch nicht unbedingt die Anforderung an jeden Malergesellen. An Politiker, die als Legislative an die Verfassung gebunden sind aber schon. Ich stimme dir auch zu, dass das “Bukkake” zum Verwirren diente. Dennoch erinnerte mich das an den “mehr deutsche Gedichte in der Schule” Slogan, worauf der AfD Politiker auf die Frage vom Jugenreporter nicht ein einziges deutsches Gedicht nennen konnte,

    • Prunebutt@slrpnk.net
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      5 days ago

      Da muss man sich aus meiner Sicht schon anstrengen, um dass so auszulegen, dass man massenhaft Menschen ersaufen lässt.

      Das geht so ähnlich, wie vor der Menschenwüree zu rechtfertigen, dass es Obdachlose gibt, oder lebenslange Haftstrafen: die hätten sich ja nen Job suchen können, um Lohn für ne Miete zu kriegen, die hätten sich halt an die Gesetze halten können und die hätten sich ja nicht aufs Mittelmeer begeben müssen. Das Recht auf Asyl ist jedenfalls keine Folge von Art 1 GG.

      Wäre :a auch irgendwie komisch, warum es da noch keine Verfassungsklage gegen die deutsche Beteiligung an Frontex, oder sowas gegeben hätte. Dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer jämmerlich ersaufen ist jetzt wirklich länger schon kein Geheimnis mehr.

      Was die Ungeichbehandlung verschiedener Betäubungsmittel mit dem Gleichheitsartikel zu tun hat, versteh ich ehrlich gesagt nicht so ganz.

      Ich finde es halt nach, wie vor etwas billig. Wenn du den bereits genannten Maximilian Krah z.B. mit dem Grundgesetz bloßstellen willst, beisst du dir an dem einfach die Zähne aus. Kann man ganz gut an Thilo Jungs Interview mit ihm sehen, den der Krah ordentlich hat auflaufen lassen.

      Hier ist im Übrigen meine Quelle von der Kritik der Menschenwürde. Es ist ein langes Video, aber aus der Perspektive eines (linken) Juristen und wenn du dich ernsthaft für das Thema interessierst, sicher interessant. Die sind (und ich bin) auch sehr offen für inhaltliche Kritik der Argumente.