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Cake day: July 3rd, 2023

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  • Es wäre vielleicht hilfreich noch für Laien zu beschreiben, was in “VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses” eingetragen werden sollte. Wahrscheinlich die Art des Abos, ob man der Preiserhörhung zugestimmt hat oder nicht. Die Höhe des Zahlungsanspruchs ergibt sich dann aus Folgendem (plus Zinsen): “Der Kläger verlangt daher als Schadensersatz die Rückzahlung der von der Beklagten aufgrund der Preiserhöhung vereinnahmten Entgelte an die Verbraucher, die das um 2,99 € monatlich teurere Angebot angenommen haben. Für die Verbraucher, die das teurere Angebot nicht angenommen haben, begehrt der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von mindestens des halben für die Nutzung des Streamingdienstes seit dem 05.02.2024 gezahlten Entgelts.”

    In der Anleitung steht folgender Hinweis: "Der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandsklage können Sie entnehmen, welche/-s Feststellungsziel/-e bei Musterfeststellungsklagen der Kläger des Verbandsklageverfahrens verfolgt bzw. welche Ansprüche bei Abhilfeklagen mit der Klage durchgesetzt werden sollen. Ihre Rechtsverhältnisse oder Ansprüche, die Sie zum Verbandsklageregister anmelden möchten, müssen mit diesen Feststellungszielen oder geltend gemachten Ansprüchen übereinstimmen.

    Beschreiben Sie hier genau und eindeutig den Sachverhalt, der Ihrem Anspruch zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt bzw. von den Ansprüchen der Abhilfeklage betroffen ist. Beschreiben Sie das tatsächliche Geschehen, zum Beispiel: Welcher Gegenstand ist betroffen? Welcher Vertrag liegt zugrunde (bspw. unter Angabe von Vertragsdatum oder -nummer)? Was ist passiert? Durch Ihre konkrete Darlegung des Sachverhalts soll Ihr Anspruch individualisiert werden. Diese Individualisierung kann für die Prüfung Ihres Anspruchs unter anderem in dem Umsetzungsverfahren oder einem etwaigen späteren Rechtsstreit relevant sein. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Ihre Ausführungen sollten sich auf maximal 6.000 Zeichen beschränken."