• copacetic@discuss.tchncs.deOP
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    6 months ago

    Was ich noch schlimmer finde, soweit ich das von einer Info-Veranstaltung der Polizei verstanden habe: Der Besitz an sich ist ja schon strafbar, sprich diese “alarmierten Eltern”, die das Bild nur empfangen haben, könnten in Folge den “vorbestraft” Stempel bekommen.

    • Fiona@discuss.tchncs.de
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      6 months ago

      Das gilt insbesondere auch wenn sie mit dem Bild schnurstracks zur Polizei gehen um Anzeige zu erstatten. Wer es nicht sofort löscht macht sich (nach wie vor!!!) strafbar. Die neue Regelung ermöglich nur, dass die Staatsanwaltschaft es fallen lassen kann!

      • copacetic@discuss.tchncs.deOP
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        6 months ago

        Hm, ich hab von der Polizei gehört, dass man nicht sofort löschen sollte. Man könnte das ja wiederum als Vernichtung von Beweismitteln oder Behinderung oder so auslegen.

        Anwälte wiederum raten eher möglichst nicht mit der Polizei zu reden weil “alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden”.

        • Fiona@discuss.tchncs.de
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          6 months ago

          Man könnte das ja wiederum als Vernichtung von Beweismitteln oder Behinderung oder so auslegen.

          Und genau da liegt das Problem: Die Rechtslage ist widersprüchlich und undurchdacht, weil es sich hier um ein Gesetz handelt, dass mit Entrüstung statt tatsächlichem Kinderschutz motiviert ist.