Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine “völlig verwirrende Beschilderung” verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.
Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: “Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen”. Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.
Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Ich meine ich predige warscheinlich hier vor’m Kirchenchor, aber wer 150 km/h in einer 60 km/h Zone fährt, hat in meinen Augen das Recht Auto zu fahren permanent verwirkt. Das man dafür in Deutschland nur für 3 Monate seinen Führerschein abgeben muss ist einfach nur verrückt. Ich meine man bewegt da knapp 'ne Tonne Stahl durch die gegend, was zur Hölle, da sollte man einigermaßen befähight zu sein, sich an Regeln zu halten.
Zumindest sollte eine MPU angeordnet werden, um festzustellen, ob da im Kopf nicht doch ein paar Schrauben locker sind, die dem Führen eines KFZ entgegenstehen. Womöglich hat das OLG das auch getan und sich nur etwas verklausuliert ausgedrückt.
Der Fahrer gehörte in die Kategorie, die wir alle so sehr für ihre Regeltreue schätzen und ist dort mit seinem Motorrad unterwegs gewesen.
Wer so fährt, und sich so versucht herauszureden, dem unterstelle ich auch im Zweifel ohne Führerschein zu fahren.
True, aber weil das eine Straftat ist, könnte er dann bis zu einem Jahr Haft gewinnen. Vorallem wenn er dann auch wieder den Richter durch eine dumme Ausreden/generelle Uneinsichtigkeit wütend macht :D