Wer sich bis Samstag nicht vollständig auf die bedingungslose Anfeuerung einer Seite festgelegt hat, etwa weil er oder sie in erster Linie um das Wohl der Zivilbevölkerung besorgt ist und entsprechend situativ reagieren will, darf ab dem Stichtag von beiden Seiten als der jeweils anderen Seite zugehörig beschimpft werden.