Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine “völlig verwirrende Beschilderung” verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.
Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: “Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen”. Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.
Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Ich meine ich predige warscheinlich hier vor’m Kirchenchor, aber wer 150 km/h in einer 60 km/h Zone fährt, hat in meinen Augen das Recht Auto zu fahren permanent verwirkt. Das man dafür in Deutschland nur für 3 Monate seinen Führerschein abgeben muss ist einfach nur verrückt. Ich meine man bewegt da knapp 'ne Tonne Stahl durch die gegend, was zur Hölle, da sollte man einigermaßen befähight zu sein, sich an Regeln zu halten.
Zumindest sollte eine MPU angeordnet werden, um festzustellen, ob da im Kopf nicht doch ein paar Schrauben locker sind, die dem Führen eines KFZ entgegenstehen. Womöglich hat das OLG das auch getan und sich nur etwas verklausuliert ausgedrückt.
Der Fahrer gehörte in die Kategorie, die wir alle so sehr für ihre Regeltreue schätzen und ist dort mit seinem Motorrad unterwegs gewesen.
Wer so fährt, und sich so versucht herauszureden, dem unterstelle ich auch im Zweifel ohne Führerschein zu fahren.
True, aber weil das eine Straftat ist, könnte er dann bis zu einem Jahr Haft gewinnen. Vorallem wenn er dann auch wieder den Richter durch eine dumme Ausreden/generelle Uneinsichtigkeit wütend macht :D
Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Ehm, was? Fast dreifaches Tempolimit gefahren, und das ist die Strafe. Dann kann er ja in drei Monaten wieder so fahren wir er wahrscheinlich immer fährt, super /s
Wenn da noch die Überprüfung dazukommt, ob er kognitiv in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (MPU/“Idiotentest”), darf er die auch noch selbst bezahlen. Und nicht alle bestehen die auf Anhieb. Möglicherweise kommt auch noch eine verpflichtende Nachschulung dazu. Das wird also schon noch etwas teurer.
Allgemein sollten sich die Bußgelder in Verkehrssachen trotzdem am Einkommen orientieren, wie im Strafrecht. Manche Länder beschlagnahmen ja bei schweren Verstößen auch das Fahrzeug und versteigern das dann. Das wäre auch eine gute Maßnahme.
Sorry, aber wer so rast, sollte den Lappen auf Lebzeit verlieren und auch keinen neuen mehr bekommen.
Ich hoffe, dass die Nummer mit seiner Beschwerde noch richtig nach hinten losgeht. Denn die jetzige Strafe ist tatsächlich viel zu gering.
Wenn das Gericht aus Autofahrern besteht, gibt’s halt milde “Strafen”.
Naja, Wenn man jemanden tötet, in einem schuldhaft verursachten Unfall unter grober Missachtung der Verkehrsregeln, dann gibt es oft nur 2.000-3.000 Euro und ein halbes Jahr Fahrverbot.
Irgendwo muss ja noch abgestuft werden…
(Ja ich finde das unmöglich. Wer schuldhaft jemand anderes tötet, sollte mindestens nie mehr ans Steuer und in den meisten Fällen eine Haftstrafe antreten müssen)
. 12. April 2022, Landsberger Allee (Marzahn). Vier Ampeln für Autos zeigen seit mindestens 23 Sekunden Rot, als Louisa (11) losläuft. Ein Audi A5 (218 PS) brettert stadteinwärts an vor der Ampel wartenden Autos rechts vorbei. Mit mindestens 65 Sachen – erlaubt sind 50 km/h. Ungebremst fährt das Auto ins Kind.
9 Monate Haft auf Bewährung (fahrlässige Tötung). Aber schon sechs Monate später soll er wieder fahren dürfen.
Und man kann schon froh sein wenn diese halbe Jahr Führerscheinsperre überhaupt standhält. Sobald jemand argumentiert er hänge irgendwie beruflich vom Autofahren ab fällt die ironischerweise ganz schnell.
Zum Ausgleich steigt dann aber das Bußgeld.
Mir ist auch auf der Landsberger Allee um die Zeit (Vielleicht war es derselbe) genauso was passiert. 5-10 Sekunden nachdem die Ampel rot ist, fährt er rüber. Nur ich habe ihn aus der Ferne gesehen, wie er nicht abgebremst sei. Also habe ich einfach gewartet.
Unglaublich, wie jemand so kurz danach wieder am Steuer ist…
Sieht man da die Ampel so schlecht oder braucht es da nein Rotlicht Blitzer?
Ich hoffe das das nur ein beispieltext ist. Bitte sag mir nicht, dass diese fahrlässige Tötung ernsthaft so leicht bestraft wurde.
20 sekunden rot und mit 65kmh (aufm tacho stand also definitiv 70kmh) ein kind erfassen und mit so leichter strafe auchnoch am ende fahren zu dürfen…
https://louisa-unvergessen.de/
edit: und die Zusammenfassung von @Flipper@feddit.org enthält noch nicht mal das Schlimmste, der Täter hat vor Gericht argumentiert er sei deswegen gefahren, weil, Achtung, “die Ampel vor seinem geistigen Auge grün war” oder so ähnlich. Und irgendwie wurde darauf gar nicht eingegangen, dass dieser Mensch einfach völlig frei raus zugibt zum Fahren eines Autos mental gar nicht in der Lage zu sein.
Wo sonst gibt es sowas? Dürfte ein Pilot nach kurzer Pause weiterfliegen, wenn er nach einer Bruchlandung sagt vor seinem geistigen Auge war da eine Landebahn? Jemand der eine Müllpresse bedient und nach einem Unfall sagt vor seinem geistigen Auge war da niemand zwischen den Stempeln?
Scheiße. Traurig zu sehen wie sich der Unfallverursacher da verhält.
Wahrscheinlich, weil dass das erste Mal war. Im Wiederholungsfall sind die auch schon mal großzügiger.
Hehe, für sowas wurde der Idiotentest erfunden. Da würde ich mal überprüfen ob er denn allgemein geistig in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Und nicht automatisch den Führerschein nach 3 Monaten zurückgeben…
Für mich liest sich das auch so, als hätte der Richter einen Idiotentest verordnet, denn was Anderes ist
die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen
nicht.
…Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen
Vs
dreimonatiges Fahrverbot
???
Die dreimonatige waren die Ursprungsstrafe, gegen die er Beschwerde eingelegt hat. Ich hab jetzt keine Idee, ob die Beschwerde nur abgewiesen wurde oder ob es zu einer anderen Verurteilung gekommen ist.
Zumindest hat das OLG ihm nun Vorsatz unterstellt.
Genauere Informationen ließen sich auch der Pressemeldung des OLG nicht entnehmen. Der vollständige Urteilstext ist erst “in Kürze” online.
Ich hab selten so lachen müssen über eine rechtliche Begründung von Richter:innen. Was für ein Depp.
Ich würde jetzt gerne die Beschilderung sehen, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Laut Meldung der HNA war das bei Kassel Lohfelden und die Kontrolle auf dem Rasthof Kassel Ost. Auf Google Streetview konnte ich nur Beschilderung finden, die die Benutzung der beiden linken der drei Fahrstreifen für Fahrzeuge über 2,x m Breite untersagt, sowie ein Überholverbot für LKW, Busse und Gespanne und ein Tempolimit von 80 km/h (für alle drei Fahrstreifen und nicht auf bestimmte Verkehrsteilnehmer beschränkt) – eigentlich nichts Verwirrendes. Am Tag der Kontrolle wird darauf wohl noch ein Tempo-60-Schild gefolgt sein.
Ja, verrückt, diese Beschilderung!
Sachen gibt’s. Kaum stehen da Schilder, muss man sich an das halten, was die einem vorschreiben.
Der Fahrer kannte wohl auch noch nicht den geheimen Zahlentrick.